Tatbestände der Insolvenzgründe knüpfen regelmäßig an Zahlenwerke an: Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Wertgutachten, Liquiditätsplanung. Diese sind selbst rechtlich determiniert, insbesondere durch das Bilanzrecht. Unsicherheiten in der Bewertung, Bewertungsspielräume und -wahlrechte, das Prinzip des subjektiven Fehlerbegriffs im Bilanzrecht sowie die Regelungen der Beweislast bestimmen daher normativ und faktisch, wann rechtlich von Krise und Insolvenz und – im Anfechtungsrecht – von Gläubigerbenachteiligung auszugehen ist. Wann sind Zahlen rechts-richtig? Vortrag und Diskussion im Versuch einer praktischen Annäherung.
Die Veranstaltung klingt nach Vortrag und Diskussion mit einem Get-together ebenfalls im Humboldtsaal aus.
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